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Tipps vom Notar - Treuhandschaft



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Sicherlich haben Sie den Begriff “Treuhandschaft” bereits einmal gehört. Laut Wirtschaftslexikon versteht man darunter “ein Rechtsverhältnis, bei dem eine natürliche oder juristische Person einer zweiten Person ein Recht unter der Bedingung überträgt, von diesem Recht nicht zum eigenen Vorteil Gebrauch zu machen.” Verwirrend? Nun, klar und verständlich informiert Sie nun Mag. Michael Platzer in unsere Serie “Tipps vom Notar”.

2010-11-05

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